#nichtkaputtmachen

„86.798 Schülerinnen und Schüler, 8.215 Lehrpersonen sowie tausende Eltern, Großeltern und Freunde von 432 Freien Schulen in Sachsen wehren sich gegen die ungleiche Behandlung durch die Sächsische Staatsregierung.“ (LAGSFS)

Haushaltsplanung des Freistaates

Im Zuge der Haushaltsplanerstellung des Freistaates Sachsen gibt es derzeit eine geplante Änderung der Finanzierungsgrundlagen für freie Schulen. Der bereits in dem Ersatz der Personalkosten enthaltende Faktor von 0,9 soll befristet für die Schuljahre 27/28-30/31 auf alle Kosten ausgeweitet werden. Da die Personalkosten etwa 70% der Schüleraugabesätze betragen, wird vom Sächsischen Kultusministerium argumentiert, dass 10% auf etwa 30% der Schülerausgabesätze zu einer Absenkung um lediglich 3% betragen. Schnell entsteht damit der Eindruck, freie Schulen würde damit von 93% der Finanzierung öffentlicher Schulen auf 90% reduziert. Dies ist aber nicht der Fall.

Die Finanzierungssystematik ist keine Vollkostenrechnung. Vier Beispiele dazu:

  1. Klassenstärken werden in den Personalkosten in gesetzlicher Sollhöhe verwendet. Die Klassen sind aber nur zu 80%-94% gefüllt. Pro Schüler werden damit nicht 90%, sondern nur 72-85% der Personalkosten tatsächlich erstattet.
  2. In den Sachkosten fehlen Ministeriale Kosten komplett und Overheadkosten zumindestens anteilig. Argumentiert wird hier, diese seien rein politisch und damit nicht vergleichbar. Zum Beispiel übernimmt aber das Ministerium die strategische Personalplanung und -gewinnung. Beiden Aufgaben kann sich keine freie Schule entziehen. Die Personalkosten des LaSuB sind zwar sinnvoll eingerechnet, aber Raumkosten, Kosten digitaler Infrastruktur, Lohnbuchungskosten und Personalvertretungskosten fehlen größtenteils.
  3. In den Sachkosten wird ein Auslastungsfaktor für die Klassen auf sämtliche Kosten angewendet. Grundsätzlich fußt dieser auf der Denkweise, dass Kosten an sich oft klassenbezogen sind, aber in Schülerausgabesätze pro Schüler umzurechnen sind. Zum einen ergibt dies die Diskrepanz, dass in den Personalkosten die theoretische Klassenstärke zu Lasten der freien Schulen verwendet wird und in den Sachkosten die reale Klassenstärke wiederum zu Lasten der freien Schulen. Zum anderen ist der pauschale Ansatz nicht korrekt, da bei Weitem nicht alle Sachkosten sich auf Klassen beziehen, sondern auf die Schülerzahlen direkt. Absurd wird es beim Beispiel der Heizkosten, da ein halb gefüllter Klassenraum eben gerade nicht weniger, sondern deutlich mehr Heizkosten verursacht.
  4. Größte Abweichung in den Sachkosten ergeben sich aber in der Erfassung der laufenden kommunalen Sachkosten. Herangezogen werden hier Zahlen aus einer Statistik, welche für den Zweck der bundesweiten Vergleichbarkeit öffentlicher Ausgaben gedacht ist. Daraus ergaben sich schon immer gewisse Erfassungsfehler. Seit in paar Jahren wurde diese Statistik von einer Umrechnung auf die konkreten Zahlen der kommunalen Haushaltssystematik umgestellt. Damit entfallen gewisse Korrekturen und es wird faktisch nur noch auf die jeweiligen Produkte der Doppik abgestellt. Dies führt mitunter dazu, dass Gemeinkosten wie Personalverwaltung, Kosten für Büroräume und Technik, Finanzverwaltungskosten und vieles mehr in der Erfassung fehlen. Allein für den sog. Personalkostenoverhead hat eine neue Bundesstatistik diese aber auf bis zu 37,1% ermittelt.

Es geht damit realistisch wohl eher um eine Reduzierung von 81% auf 78% der Ausgaben für öffentliche Schule.

Auswirkung auf die EGE

Um die Zahlen greifbar zu machen:

Würde wir die Reduzierung aus Schulgeld mit jetziger Systematik ersetzten wollen, würden wir dazu das Schulgeld um etwa 21€ anheben müssen, zuzüglich zur inflationsbedingten üblichen Erhöhung. Das ist weder realistisch noch sinnvoll.

Würde wir die Reduzierung mit verstärktem Einsatz ehrenamtliche Tätigkeiten kompensieren wollen, bräuchten wir hierzu ca. 15.000 Ehrenamtsstunden pro Schuljahr. Auch das ist weder realistisch noch sinnvoll.

Würden wir die Reduzierung über Senkung der Sach- und Personalkosten kompensieren wollen, wäre ein sinnvoller Schulbetrieb nicht mehr gewährleistet.

Was können SIE tun?

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