Schulgemeinderat

Der Schulgemeinderat des EGE ist ein demokratisch gewähltes Gremium, und stellt das gemeinsame Organ der Schüler, Lehrer und Eltern dar. Damit ist er nicht nur Austausch- und Beratungsgremium, sondern stellt zugleich eine Instanz dar, die für den Schulbetrieb wesentliche Entscheidungen trifft und verabschiedet.

Im Schulgemeinderat sind die Schüler, Eltern und Lehrer der Oerschule und des Gymnasiums vertreten. Er ist paritätisch aufgebaut, d.h. er besteht aus je 5 Vertretern der Schüler, Eltern und Lehrer, die für jeweils 2 Jahre in diese Position gewählt werden. Die Leitung des Schulgemeinderates liegt in den Händen des Schulleiters, allerdings besitzt er bei Abstimmungen kein eigenes Stimmrecht. Weiterhin können an den Sitzungen der Geschäftsführer und andere Vertreter des Schulvereinvorstandes beratend teilnehmen.

Der Schulgemeinderat ist berechtigt, sich über alle Belange des schulischen Lebens zu informieren und auszutauschen, sowie Vorschläge und Anfragen an die Schulleitung oder den Schulvereinsvorstand zu unterbreiten. Anregungen aus dem Schülerrat, dem Elternrat oder der Lehrerkonferenz werden hier beraten und gegebenenfalls beschlossen.

Arbeitsbereiche des Schulgemeinderates sind unter anderem:

• Weiterentwicklung und Aktualisierung des pädagogischen Konzepts der Schule
• Beschließen von Regelungen für den inneren Schulbetrieb, z.B. Schulordnung, Hausordnung, Jahresplan, Unterrichtszeiten.
• Erstellen und Beschließen schulinterner eigener Lehrpläne (z.B. Werken, Profillehrpläne)
• die Einsetzung von Arbeitsgruppen und Teilgremien zu schulischen Themen

Über Personal- und Finanzfragen hat der Schulgemeinderat keine Entscheidungsbefugnisse.

 

Vorschläge und Anregungen zu allen unser gemeinsames Schulleben betreffenden Themen,
aber auch berechtigte kritische Fragen werden von allen Mitgliedern der Schulgemeinde, Schüler, Lehrer und Eltern ausdrücklich erbeten und benötigt.

Nur damit können wir Schule aktiv leben und gestalten.