Schulgeld

Entsprechend § 14 Abs. 3 des Sächsischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft werden durch den staatlichen Zuschuss nur 90% der Personalkosten gedeckt. Um dennoch gute Schule dauerhaft finanzieren zu können, erheben wir ein monatliches Schulgeld.

Dies wird sowohl für Geschwisterkinder gestaffelt, als auch nach sozialen Gesichtspunkten ermäßigt oder erlassen. Klar für uns ist, dass keinem Kind aus finanziellen Gründen der Weg zu unserer Schule verwehrt bleibt. Für Details dazu, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat.

Geregelt ist das Schulgeld in der jeweiligen Schulgeldsatzung. Veröffentlichen werden wir diese im Internet nicht, da sonst Vergleiche gezogen würden, wo im Inhalt keine Vergleiche möglich sind. Wir freien Schulen stehen bewusst für individuelle Konzeptionen, deren Qualität sich nicht an der Schulgeldhöhe festmachen lässt. Klarstellen können wir aber: zusätzliche Kosten für Lernmittel, Kopien, Arbeitshefte und mobile digitale Endgeräte werden nicht erhoben.