INFEKTIONSSCHUTZ

Angesichts der aktuellen Gefährdungslage durch Infektionskrankheiten (z.B. Virusgrippe, Coronavirus) wird auf folgende Regelungen hingewiesen:

  1. Alle Schülerinnen und Schüler sind aktenkundig im ersten Schulhalbjahr zum hygienischen Verhalten und zur Vorbeugung für Infektionskrankheiten belehrt.

  2. Allen Eltern unserer Schüler und allen Angestellten wurden beim Eintritt in die Schulgemeinschaft die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes für Betreuungseinrichtungen übergeben.

Alle diese Regelungen sind nach wie vor und uneingeschränkt gültig!

Es erscheint sinnvoll, an folgende Maßnahmen zu erinnern und diese ggf. insbesondere in den Klassen der Sek II auch im Rahmen von IWW altersgerecht zu wiederholen:

  • hygienisches Verhalten (siehe auch Aushang im Klassenraum zum richtigen Niesen und Husten) zur Verhinderung des Ausbreitung von Infektionen – z.B. unnötige Berührungen vermeiden

  • richtiges Händewaschen (Aushänge in den Toilettenbereichen)

Erinnert euch auch gegenseitig an diese Regelungen!

  • Bei Infektionserkrankungen, insbesondere verbunden mit starkem Husten, Schnupfen und Fieber sollten die Mitglieder der Schulgemeinschaft lieber zur Genesung zu Hause bleiben und ggf. sich bei ihrem Arzt melden.

  • Weiterhin wird darauf verwiesen, dass bei Verdachtsfällen auf hochansteckende Krankheiten (siehe Seuchenschutzgesetz) die Schule das Gesundheitsamt informieren muss.

Alexander Ficker                                                               02.03.2020